Mittwoch, 21. März 2007

Krankenversicherungsschutz und Pflicht für Alle

Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zur allgemeinen Krankenversicherungspflicht Berlin, 20. März 2007Nr. 22
Willkommen in der Solidarität! – Ulla Schmidt stellt neue Informationsangebote zum Thema „Versicherungsschutz für alle“ vor
Mit der Gesundheitsreform wird in Deutschland ab 1. April 2007 schrittweise die Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt. Damit wird zukünftig in Deutschland niemand ohne Versicherungsschutz im Krankheitsfall sein. Betroffen sind mehrere hunderttausend Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die bislang keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben. Für diese Menschen hat das Bundesgesundheitsministerium sein Informationsangebot ausgeweitet. Im Mittelpunkt steht die neue Hotline des Bürgertelefons zum Versicherungsschutz.
Hierzu erklärt Bundesministerin Ulla Schmidt: „Die Versicherungspflicht ist ein Schutz für alle, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben und sie ist ein wichtiger Schritt zu einer zeitgemäßen Absicherung gegen das Risiko Krankheit. Die Erwerbsbiografien sind heute nicht mehr so gradlinig wie früher. Man wechselt von einem festen Job in die Selbständigkeit, macht vielleicht das ein oder andere Praktikum, um danach wieder ein festes Arbeitsverhältnis zu haben. Wenn man dabei die Gewissheit hat, gegen Krankheit immer abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats erfüllt. Deswegen vor allem ist die Gesundheitsreform 2007 ein Meilenstein in unserer Sozialgesetzgebung.“
Unter der Rufnummer 01805 – 99 66 01* erhalten Ratsuchende die persönliche und kompetente Beratung des Bürgertelefons zu allen Fragen rund um den Versicherungsschutz. Das Bürgertelefon ist Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Viele wichtige Informationen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz enthält auch der aktuelle Flyer „Willkommen in der Solidarität. Ganz Deutschland wird krankenversichert“. Interessierte können ihn unter folgender Bezugsadresse bestellen:
Per E-Mail: publikationen@bundesregierung.dePer Telefon: 01805 / 77 80 90*
Zu Ihrer Information: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr zu den folgenden Themen:
Fragen zum Versicherungsschutz01805 – 99 66 01*Fragen zur Krankenversicherung01805 – 99 66 02*Fragen zur Pflegeversicherung01805 – 99 66 03*Zur gesundheitlichen Prävention01805 – 99 66 09*Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: Schreibtelefon: 01805 – 99 66 07*Fax: 01805 – 99 66 08*E-Mail: info.deaf@bmg.bund.deinfo.gehoerlos@bmg.bund.de(*Die Gebühr beträgt 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
Aktuelle Informationen zu allen Themen der Gesundheitspolitik finden Sie unter http://www.die-gesundheitsreform.de/. Neuigkeiten zu den Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention enthält der Newsletter des Bundesministeriums für Gesundheit. .
Wenn Sie uns schreiben wollen:info@bmg.bund.de
Informationen zu allen Themen der Gesundheitsreform finden Sie hier: http://www.die-gesundheitsreform.de/Redaktion: redaktionsbuero@die-gesundheitsreform.de
Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie hier: http://www.die-gesundheitskarte.de/Redaktion: redaktionsbuero@die-gesundheitskarte.de
Informationen zur Kampagne "Bewegung und Gesundheit" finden Sie hier: http://www.die-praevention.de/Redaktion: info@die-praevention.de
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr (0,12 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz) unter folgenden Telefonnummern:
018 05 - 99 66-02 Fragen zur Krankenversicherung
018 05 - 99 66-03 Fragen zur Pflegeversicherung
018 05 - 99 66-09 Fragen zur gesundheitlichen Prävention
01805 - 9966-07 Gehörlosen/Hörgeschädigten-ServiceSchreibtelefon -------------------------------------------------------------------------


Kommentar:
Auf den ersten Blick, eine wirklich herausragende Leistung, die allen Bürgern den Zugang zur Krankenversicherung ermöglicht.
Auf dem zweiten Blick, ein schaler Beigeschmack. Bestraft werden die, die zwangsweise oder freiwillig sich schon vom Beginn des Arbeitslebens versichert haben. Belohnt werden jene Glücksritter, die schon immer wußten, wie man im Schatten der Sozialgesetze, auf Kosten anderer lebt.

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